Ganz einfaches Beispiel: Sie hatten zuletzt vor 4 Jahren und 11 Monaten einen Besuch bei einem Orthopäden wegen Wirbelsäulenbeschwerden. Geben Sie es nun im Antrag so an, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass Sie einen Ausschluss der Wirbelsäule bekommen. Wenn Sie jedoch etwas über ein Monat warten, können Sie dies umgehen.
Sie müssen nur das beantworten, wonach gefragt wird. Lautet die Frage „Waren Sie in den letzten 5 Jahren in Behandlung aufgrund des Rücken/Wirbelsäule“, so muüssen Sie es nicht angeben. Einige nicht ganz faire Versicherer stellen diese Frage aber z.B. auf die letzten 10 Jahre oder sogar „hatten Sie jemals ein chronisches Leiden“. Skoliose hat z.B. fast so gut wie jeder Mensch. Dies ist chronisch, in der Regel aber nicht weiter bedenklich. Aber Sie hatten dieses Leiden und somit wäre die Frage im Antrag zu bejahen. Im Leistungsfall kann hier das böse Erwachen kommen.
So sollte neben den Bedingungen und dem Preis auch auf die Qualität der Gesundheitsfragen geachtet werden, sollte es der gesundheitliche Zustand erfordern. Hauptaugenmerk bleibt aber die Frage - welcher Versicherer nimmt Sie zu welchen Konditionen. Lieber ein Beitragszuschlag als ein Ausschluss für die Wirbelsäule. Deshalb empfehlen wir eine Risikovoranfrage.