Berufsunfähigkeitsversicherung
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☑️ günstigster Beitrag durch individuelle Marktanalyse
☑️ übersichtlicher Preis-/Leistungsvergleich
☑️ Rente schon bei Krankschreibung möglich
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Sie haben zwei Gehaltsmodelle zur Auswahl...
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ihr Gehalt beträgt 3.200 Euro, aber wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, sprich Sie sind berufsunfähig, wird Ihr Gehalt bis zum 67. Lebensjahr weitergezahlt.
Oder Sie bekommen 3.300 Euro, aber wenn Sie krank werden, bekommen Sie nichts mehr.
Welches Gehaltsmodell würden Sie wählen?

Wie gut ist eine BU-Versicherung eigentlich...
Diese leisten bereits, wenn Sie in Ihrem jetzigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen für mindestens 6 Monate nur noch die Hälfte arbeiten können. Das gilt im übrigen auch schon für Schüler und Studenten, die nur noch halbe Kraft für Schule oder Uni haben...
Was ist die Hälfte?
Zeit: Sie schaffen nur noch 4 statt 8 Stunden.
Arbeitsergebnis: Sie verkaufen nur noch 500 statt 1.000 Brötchen.
Komplettes Bedingungswerk
Unsere erstellten Vorsorgelösungen und Angebote beinhalten alle notwendigen Tarifmerkmale für eine optimale BU-Versicherung. Nachfolgend die wichtigsten in der Übersicht:
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Versichert ist immer der zuletzt aus­geübte Beruf. Wenn Sie in diesem nicht mehr arbeiten können, sind Sie nicht ver­pflichtet, einen anderen Beruf aus­zuüben auch wenn Ihr Gesundheits­zustand eine andere Tätig­keit zulassen würde.
Nachversicherungs­garantien
Erhöhung der Berufs­unfähigkeits­rente ohne erneute Gesundheits­prüfung bei vielen privaten und beruf­lichen Änder­ungen. Auch ereignis­unabhängige Erhöhungs­möglichkeiten sind bei Top‒Versicherern meist bis Alter 50 gegeben.
Rente bereits bei Arbeitsunfähigkeit
Durch eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (sogenannte gelbe Schein Regelung) erhalten Sie bereits bei anhaltender Krankschreibung die vereinbarte Rente, obwohl (noch) keine BU vorliegt. Der einfachste Weg eines Leistungsanspruchs.
Kurzer Prognosezeitraum
Sie erhalten die volle Leis­tung, wenn Sie mindestens 6 Monate bereits voraussichtlich Ihre Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr aus­üben können.
Rückwirkende Leistung
Auch wenn Sie Ihre Berufs­unfähig­keit bzw. Pflege­bedürftig­keit ver­spätet melden, erhalten Sie rück­wirkend alle Leistungen bis zu drei Jahre.
Vorteile durch Branchentarife
Wir prüfen prinzipiell individuell die Möglichkeit von Branchentarifen. Der Mehrwert liegt bei Beitragsvorteilen und speziellen zusätzlichen Leistungen.
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Anonyme Risikovoranfrage
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Häufig gestellte Fragen
Wir haben Ihnen die wichtigsten Antworten rund um eine optimale Berufsunfähigkeitsvorsorge zusammen getragen.
Wie genau definiert man "Berufsunfähig"?
Hier blicken wir einfach in das Versicherungsvertragsgesetzt, kurz VVG:
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."
Wann bekomme ich eine BU-Rente?
Hier gibt es zwei Unterschiede. Zum einen die Regel, dass Sie erst nach Ablauf von sechs Monaten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bekommen, zum anderen (die viel kundenfreundlichere Vereinbarung), die bereits nach dem Eintritt der BU die Rente ausbezahlen. Werden Ihnen also im siebten Monat die Berufsunfähigkeitsrente bewilligt, so bekommen Sie rückwirkend ab den ersten Monat die volle Höhe erstattet. Dieses Merkmal wird bei uns immer berücksichtigt.
Sind sechs Monate Arbeitsunfähigkeit auch gleich sechs Monate Berufsunfähigkeit?
Nein, eine sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit ist nicht unbedingt mit einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen. Die verschiedenen Anbieter erbringen die Leistung, wenn eine min. 50 % Berufsunfähigkeit vorliegt. Eine Arbeitsunfähigkeit trifft leider keine Aussage über den Grad der Berufsunfähigkeit. Aber natürlich ist eine Arbeitsunfähigkeit von einem halben Jahr und mehr ein starkes Indiz für einen BU-Fall.
Mittlerweile gibt es einige Anbieter am Markt, welche schon bei sechs monatiger Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Rente leisten. Dies ist eine sehr sinnvolle Option, welche bei der Auswahl des richtigen Anbieters durchaus eine Rolle spielen kann. Diese Möglichkeit ist entweder in den Versicherungsbedingungen schon verankert oder kann extra dazu gebucht werden gegen einen dementsprechenden Mehrbeitrag.
Ich bekomme doch was vom Staat wenn ich berufsunfähig werde?
Nein, getäuscht – außer, Sie sind vor dem 01.01.1961 geboren...? Personen, die nach diesem Datum geboren sind, bekommen keinerlei Leistungen von staatlicher Seite, wenn Sie Berufsunfähig werden. Einzig und allein bekommen Sie eventuell eine ohnehin viel zu geringe Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn Sie KEINERLEI Beruf mehr ausüben können, also auch nicht im Callcenter, als Pförtner oder sonstige, eher leichtere erscheinende Berufstätigkeiten.
Zusammengefasst: Ihre berufliche Qualifikation spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in irgendeiner Tätigkeit. Sie können auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden
Ich habe einen alten BU-Vertrag. Deckt dieser auch alles ab?
Leider besitzen ältere Verträge i.d.R. große Leistungsdefizite. Der bekannteste ist hier sicherlich, dass kein Verzicht auf abstrakte Verweisung herrscht, sprich, Sie können auf einen beliebigen Job verwiesen werden. So kann es sein, dass Sie als Industriemechaniker oder Bauingenieur plötzlich im Call-Center arbeiten müssen. Diese Klausel haben neuwertige Versicherungen nicht mehr.
Zudem laufen Altverträge oft nur bis zum 60. Lebensjahr. Was machen Sie bei einer Berufsunfähigkeit zwischen dem 60. und dem derzeitigen Renteneintrittsalter mit 67 Jahren?
Leider ist meist so, dass der derzeitige Gesundheitszustand gegenüber dem früheren Abschluss nicht mehr so positiv ist, so dass Sie es abwägen müssen, den alten Vertrag laufen zu lassen oder sich um eine neue BU Absicherung zu bemühen. Eine vorzeitige Kündigung sollte auf keinen Fall erfolgen! Holen Sie gern mit unserer Hilfe zunächst Risikovoranfragen ein. Daran kann man seriös bemessen, ob noch eine rechtssichere Optimierung möglich ist.
Was ist eigentlich der Prognosezeitraum?
Sind Sie erkrankt, stellt der Arzt eine Prognose, wie lange diese von Dauer sein könnte. Für einen kürzeren Zeitraum wie z.B. sechs Monate ist diese natürlich einfacher zu stellen als für drei Jahre. Aus diesem Grunde sollte der Prognosezeitraum so kurz wie möglich sein, die besten Bedingungen sehen hier sechs Monate vor. Besonders ältere Versicherungsverträge und Anbieter mit nicht optimalen Versicherungsbedingungen sehen hier einen bedeutend längeren Zeitraum vor.
Ich wechsle der Beruf. Was passiert mit meinem BU-Schutz?
Der von Ihnen zuletzt ausgeübte Beruf vor Eintritt des Versicherungsfalls ist versichert. Diese Regelung ist in Anbetracht der immer häufiger vorkommenden Berufswechsel sehr flexibel, d.h. sie passt sich also den geänderten Lebensumständen an.
Wieso ist der Zeitraum der Gesundheitsfragen wichtig?
Ganz einfaches Beispiel: Sie hatten zuletzt vor 4 Jahren und 11 Monaten einen Besuch bei einem Orthopäden wegen Wirbelsäulenbeschwerden. Geben Sie es nun im Antrag so an, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass Sie einen Ausschluss der Wirbelsäule bekommen. Wenn Sie jedoch etwas über ein Monat warten, können Sie dies umgehen.
Sie müssen nur das beantworten, wonach gefragt wird. Lautet die Frage „Waren Sie in den letzten 5 Jahren in Behandlung aufgrund des Rücken/Wirbelsäule“, so muüssen Sie es nicht angeben. Einige nicht ganz faire Versicherer stellen diese Frage aber z.B. auf die letzten 10 Jahre oder sogar „hatten Sie jemals ein chronisches Leiden“. Skoliose hat z.B. fast so gut wie jeder Mensch. Dies ist chronisch, in der Regel aber nicht weiter bedenklich. Aber Sie hatten dieses Leiden und somit wäre die Frage im Antrag zu bejahen. Im Leistungsfall kann hier das böse Erwachen kommen.
So sollte neben den Bedingungen und dem Preis auch auf die Qualität der Gesundheitsfragen geachtet werden, sollte es der gesundheitliche Zustand erfordern. Hauptaugenmerk bleibt aber die Frage - welcher Versicherer nimmt Sie zu welchen Konditionen. Lieber ein Beitragszuschlag als ein Ausschluss für die Wirbelsäule. Deshalb empfehlen wir eine Risikovoranfrage.
Ich bekomme einen Ausschluß oder Beitragszuschlag. Wie soll ich damit umgehen?
Viele Anträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden leider nicht wie gewünscht angenommen. Stattdessen gibt es oft einen Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel wegen einer bestehenden Erkrankung. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass mit einer sachlichen Argumentation gegenüber der Risikoprüfstelle oftmals ein besseres Ergebnis für den Kunden dargestellt werden kann.
Sollte es trotzdem zu einem Ausschluss kommen, so sollte darauf geachtet werden, dass dieser absolut sauber und klar formuliert wurde. Eine pauschale Aussage wie „z.B. der Augen“ ist nicht akzeptabel und bedarf einem Veto. Zumindest sollte obiges Beispiel nicht für Unfälle oder Tumorerkrankungen gelten.
Ich betreibe ein risikoreiches Hobby oder Sportart. Ist diese versichert?
Das kann man Pauschal nicht sagen und muss im Einzelfall geprüft werden. So ist es natürlich ein Unterschied, ob Sie damals vor 7 Jahren einen Tauchschein gemacht haben und jetzt bestenfalls bis zu 10 Meter tauchen oder Sie richtig in die Tiefe gehen.
So ist es natürlich auch bei anderen „gefährlichen“ Hobbys wie z.B. dem Bergsport wie Klettern über bestimmte Grade. Reiten stuft ein Versicherer als Normalannahme ein, für andere wiederum stellt es kein erhöhtes Risiko dar. Die Einschätzung klärt man am besten mit Hilfe einer Risikovoranfrage.
Hier ist viel abhängig von den Fragebögen der Versicherer. Manche Gesellschaften nehmen an einer BU-Sonderaktion teil, wo nicht nach Hobbys und gefährlichen Freizeitaktivitäten gefragt wird.
Kann keine normale Annahme erfolgen, so gibt es oft eine Ausschlussklausel oder eher seltener einen Beitragszuschlag auf die Prämie.
Ich werde verbeamtet. Genügt dafür meine bisherige BU-Versicherung?
Nein, denn es ist ein gravierender Unterschied, ob Sie berufsunfähig oder dienstunfähig werden. Beim Bereich der Berufsunfähigkeit gibt es sehr viele Gesellschaften, die dieses Risiko (mal besser, mal schlechter) absichern, bei der Dienstunfähigkeit ist das Feld rar gesäht mit einem überschaubaren Anzahl an Gesellschaften. Hier sollte dringend eine sogenannte "Dienstunfähigkeitsklausel" berücksichtigt werden.
Warum kann eine BU-Versicherung so teuer sein?
Es stimmt, eine ordentliche BU-Versicherung ist je nach Konstellation nicht unbedingt günstig. Aber Sie müssen bedenken, welchen Risikobereich eine BUV abdeckt:
Beispiel eines Mechatroniker mit 25 Jahren, welcher einer BU bis zum 67. Lebensjahr abschließt mit einer Höhe von 1.500 Euro monatlich. Wird er im gleichen Jahr berufsunfähig, so hat er eine Absicherung von 756.000 Euro und dies ist noch ohne garantierter Rentensteigerung sowie den Überschüssen (welche die Rente zusätzlich erhöht) berechnet. Natürlich wäre eine so frühzeitige Berufsunfähigkeit der Super GAU aber kann man dies ausschließen?
Zudem wird jede vierte Person im Laufe seines Lebens Berufsunfähig – wer kann Ihnen garantierten, dass Sie hier nicht dabei sind? Wir kennen genügend Fälle (auch von Kollegen), wo die Person in ein Desaster marschierte, nachdem die Ausübung des Berufes nicht mehr möglich war. Wo keine Einnahmen sind, können keine Ausgaben getätigt werden. Können Sie dann noch Ihre Immobilie erhalten? Die Miete zahlen? Den Lebensstandard beibehalten? Für das Alter vorsorgen?
Ich habe eine Unfallversicherung. Reicht diese nicht aus?
Nein, denn nicht einmal jede zehnte Berufsunfähigkeit wird durch einen Unfall verursacht. Die größten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind mit Abstand psychische Erkrankungen und das Skelettsystem, oftmals hier ursächlich sind Wirbelsäulenprobleme. Dies kann man durch eine Unfallversicherung nicht absichern.
Sollte keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr möglich sein, so ist eine Unfallversicherung natürlich eine kleine Alternative. Hier kann dann auch eine Unfallrente eingebaut werden. Alternativ schauen wir auf Vorsorgelösungen, wie bspw. Schwere Krankheiten Vorsorge (Dread Disease), Erwerbunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung.
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